Frankfurter Straße 22 (ehemals Frankfurter Hof)

Die Brüder Marx feiern 1933 Geburtstag: v.l.n.r. Jakob (50 Jahre), Salomon (70 Jahre), Emil (60 Jahre)

Hier wohnte Alter im
Jahr 1933
Schicksal Bemerkungen
Salomon Marx
geb. 30.11.1863
gest. 10.10.1943 Chicago
70

März 1938 nach Frankfurt/M

Flucht 1939 in die USA

Kaufmann; Fruchthandlung
Bruder von Emil Marx (Sandböhl 8);
verheiratet mit Auguste

Auguste Marx
geb. Hirsch
29.3.1870 - 3.3.1930
   

verheiratet mit Salomon;

Grab auf dem jüd. Friedhof in GG

Johanna Helene Schwarz
geb. Marx
geb. 3.10.1894
gest. 30.10.1958 New York

39

März 1938 nach Frankfurt/M

Flucht 1939 in die USA

Tochter von Salomon und Auguste;
heiratet am 26.8.1920 Emil Schwarz

Ruth Grete Schwarz
geb. 15.6.1921
gest. 13.11.2007

12

März 1938 nach Frankfurt/M

Flucht 1939 in die USA

Tochter von Helene und Emil Schwarz;
verheiratet in 1. Ehe Binder, später in 2. Ehe Brody
Klara Else Sulzbacher
geb. Marx
geb. 18.4.1905
28

März 1938 nach Frankfurt/M

Flucht 1939 in die USA

Tochter von Salomon und Auguste;
Schwester von Johanna Helene;
Nichte von Emil Marx (Sandböhl 8);
verheiratet in 1. Ehe mit Max Sulzbacher Grab auf Jüd. Friedhof;
verheiratet in 2. Ehe mit Jacob Nachmann
Jakob Nachmann
geb. 16.4.1897
gest. 1962
36

März 1938 nach Frankfurt/M

Flucht 1939 in die USA

2. Ehemann von Klara Else

Historische Fotogalerie

Stolpersteinverlegung am 4.3.2017

Familie Marx im Stolperstein-Guide

Recherchen ergaben folgende Informationen über die Menschen und die Häuser, in denen sie wohnten:

Die Devisenakte (Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 519/3, N3. 16.089) von Salomon Marx, zuletzt in Frankfurt a. M. in der Beethovenstraße 8 wohnend, lässt uns die letzten Tage, die er 1939 im „Dritten Reich“ verbrachte, nachvollziehen: Salomon teilt der Devisenstelle seinen Umzugstermin und seine beabsichtigte Auswanderung für den März 1939 mit. In der Anlage hat er alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen beigefügt. Am 16. 2. 1939 unterschreiben außer Salomon Marx Helene (Sara) Schwarz, geb. Marx und Ruth (Sara), Grete Schwarz, minderjährig, sowie seine Tochter Else Nachmann, verheiratet mit Jakob Nachmann, verwitwete Sulzbacher. Der Umzug von Groß-Gerau nach Frankfurt fand am 21. 3. 1938 statt. Von der Beethovenstraße 8 aus emigrierte Salomon mit Familie, also mit Helene Schwarz, geb. Marx, mit Klara Else, geb. Marx, verwitwete Sulzbacher, verh. Nachmann, sowie mit Johanna und der minderjährigen Ruth Grete, geb. Schwarz, über Holland in die USA. Seine Ehefrau Auguste war bereits 1930 verstorben. Salomon selbst stirbt im Alter von 80 Jahren in Chicago am. 10. 10. 1943.

Die Tochter Helene, geb. am 3. 10. 1894 in der Frankfurter Straße 24 (heutige Nummer 22) in Groß-Gerau heiratete am 26. 8. 1920 den Witwer und Geschäftspartner von Salomon in Mannheim, Emil Schwarz. Sie starb am 30. 10. 1958 in New York. Sie hatte schon in Groß-Gerau die Vermögensvollmacht über ihren Vater Salomon auf die Schwester Klara Else übertragen, die in erster Ehe mit Marx oder Max Sulzbacher, in zweiter Ehe mit Nachmann verheiratet war. Sie wanderte zusammen mit Salomon über Holland von der Beethovenstraße 8 in Frankfurt in die USA aus. Ihre Tochter ist Ruth Grete, Enkelin von Salomon Marx.

Sulzbacher ist bereits vor der Emigration verstorben. Seine Lebensdaten sind 19. 9. 1890 – 14. 6. 1933. Er war Kaufmann in der August-Bebel-Straße 9 und liegt auf dem Jüdischen Friedhof in Groß-Gerau begraben (C3/1). Er war zum 1. 11. 1929 als Gesellschafter in die Fa. Marx-Marx eingetreten.

Der zweite Ehemann, Jakob Nachmann, ist am 16. 4. 1897 in Langenlonsheim geboren. Es ist anzunehmen, dass er zusammen mit Klara Else zunächst in der August-Bebel-Straße 9 wirtschaftete und später in das Haus des Schwiegervaters in die Frankfurter Str. 24 zog, danach in die Beethovenstraße 8 nach Frankfurt und schließlich zusammen mit der ganzen Familie über Bremen in die USA flüchtete.

Es ist Klara Else, die jüngste Tochter Salomons und der Auguste, die zusammen mit dem Ehemann Jacob Nachmann, nach dem Krieg die Rückerstattungsverfahren betrieb. Sie und Jacob Nachmann waren Mitinhaber der Getreide- Mehl- und Futter- Großhandlung Marx Marx OHG zu je 1/3 zusammen mit Salomon und Emil Marx.

Laut Erbschein von 1960 ist Ruth Grete Binder, geb. Schwarz als Enkelin des Salomon Marx die Erben-Erbin.

Wie Salomons Vermögen vor der Emigration dahinfloss und damit sein Lebensstandard sank, eröffnet uns eine Vermögensaufstellung: zum 1. 1. 1935 --- 7009 RM, zum 6. 2. 1939 ---2550 RM, zum 1. 2. 1939 ---950 RM.

Zu den Auflagen der Auswanderung gehörte eine Bestätigung der jüdischen Gemeinde in Frankfurt, dass ein Sondermitgliedsbeitrag gelistet wurde (10. 2. 1939). Die am 17. 2. 1939 maschinenschriftlich eingereichten Umzugslisten beziffern den Wert des Umzugsguts auf 737,89 RM. Die zu leistende Golddiskontabgabe vom 11. 4. 1939 betrug 900 RM. Darauf wurden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen für ihn und für die Tochter Helene (Sara) Schwarz, geb. Marx ausgestellt. Einhundert Gegenstände waren bereits an die Darlehensanstalt als Ankaufstelle für Wertsachen zum Preis von 245, 12 abgegeben worden. Das Leben konnte gerettet, die Überfahrt nach USA begonnen werden.

Klara Else Marx ist die Tochter von Salomon und Auguste, die Nichte von Michael = Emil, der Am Sandböhl wohnt. Sie war 1911 Mitschülerin von Hans Diehl in der Quinta der Höheren Bürgerschule in Groß-Gerau, wird am 18. 4. 1905 in das beginnende 20. Jahrhundert hineingeboren. In erster Ehe war sie mit Marx oder Max Sulzbacher verheiratet. Er wurde am 19. 9. 1890 geboren, war Kaufmann, wohnte in der August-Bebel-Straße 9 und ist schon am 14. 6. 1933 verstorben. Sein Grab trägt die Nummerierung C3/1 auf dem Jüdischen Friedhof in Groß-Gerau. Er war zum 1. 11. 1929 als Gesellschafter in die Firma seines Schwiegervaters Salomon und dessen Bruder Emil eingetreten.

Elses zweiter Mann Jakob war als Kaufmann und Mitinhaber im Geschäft des Schwiegervaters Salomon in dessen Getreide-, Mehl und Futtermittel-Großhandlung tätig.

Im Rückerstattungsverfahren nach dem Krieg tritt, wie anzunehmen ist, die Tochter Ruth Binder, geb. Nachmann, auf und fragt an, was denn aus dem Anwesen Frankfurter Straße 24, später Frankfurter Hof, geworden sei.

Zunächst aber zu einem Nebenverfahren:

Nachweisbar ist ein Kaufvertrag vom 27. 7. 1938 wonach Jacob Nachmann über die Kanzlei Kraft zusammen mit seiner Ehefrau Elise Klara, geb. Marx, verwitwete Sulzbacher, in Groß-Grau einen Acker „zwischen dem Treburer Weg und der steinernen Straße“ an den Erbhofbauern Heinrich Schadt IV. für 3100 RM verkaufen. Heinrich Schadt IV. steht auf Blatt 9 der Erbhöferolle für die Gemeinde Groß-Gerau. Adam Peter Schadt II geb. am 26. 9. 1871, starb am 3. 8. 1940; sein Vater war Philipp Adam Schadt II., seine Mutter Anna Margarete Schadt, geb. Maus, seine Ehefrau Philippine Schadt, geb. Maus. Die Schadts bewirtschafteten 14,25 ha im Stadtgebiet Groß-Geraus und wohnten in der Schützenstraße. Der Erbhof wurde von Adam und Ehefrau Philippine 1935 an Heinrich Schadt IV. mit 30 Äckern übergeben. 1937 verkauft Friedrich Schadt, Sohn des Adam und der Philippine an Heinrich Schadt IV. diverse Äcker. In diesem Zusammenhang ist auch der Verkauf der beiden Nachmanns vom März 1938. zu sehen.

Im Rückerstattungsverfahren über den Acker zwischen „Treburer Weg und steinerner Straße“ erfolgt zuerst die Vermögenssperre im Interesse der Eheleute Jakob und (Else) Klara Nachmann, Chicago. Das Verfahren ist im Dezember 1949 bereits abgeschlossen. Man hat sich mit Heinrich Schadt, Schützenstraße 18, verglichen: Es wird festgestellt, dass der Verkauf vom 21. 3. 1938 ohne Druck zustande kam und „die Parteien gut miteinander bekannt“ waren. Wegen der Judenverfolgung wird aber trotzdem von allgemeinem Druck und einem Entziehungsfall nach Art. 3 Rückerstattungsgesetz ausgegangen. Nachmanns Grundstückswert wird per 1. 1. 1935 mit 5800 RM geschätzt; im Vergleich zahlt Schadt IV. 5500 DM. Darauf wird die Sperre gegen Schadt IV. 1950 aufgehoben.

Ausführliche Auskünfte über die Familie Marx-Sulzbacher-Nachmann und die Liegenschaft in der Frankfurter Straße 24 (später 22) vermittelt das Grundbuch Groß-Geraus: Angelegt nach 1900, erfasst es Aufzeichnungen des großherzoglichen Amtsgerichts und führt am 10. 1. 1910 Salomon Marx und seine Ehefrau Auguste, geb. Hirsch als Eigentümer der Hofreite „in der Fahrgass“ auf.

Sie haben 1891 in Groß-Gerau geheiratet. Mit Kaufvertrag vom 14. 10. 1918 zwischen Rechtsanwalt Dr. Ludwig Schoenenberg, bevollmächtigt von Fräulein Clara Schoenenberg in Köln und Salomon Marx, bevollmächtigt durch die Ehefrau Auguste, geb. Hirsch, erwirbt Marx zwei Äcker „hinter der Kappel“ (I 682, 1524 und 693, 1526). Am 14. 10. 1918 kommen zwischen den gleichen Vertragspartnern 19 Liegenschaften dazu. Einträge über entsprechende hypothekarische Belastungen begleiten diese Zukäufe des Salomon Marx. Am 10. 5. 1930 fragt die Ludwigshafener Walzmühle beim Amtsgericht Groß-Gerau an, ob Salomon Marx und Michael, genannt Emil und Max Sulzbacher Grundbesitz haben und wie dieser belastet ist, nachdem die Ludwigshafener Firma zuvor schon darüber Auskunft eingeholt hatte, „dass die Firma Marx -Marx keinen Grundbesitz hat.“ Am 29. 7. 1930 lässt Salomon Marx alle Grundstücke auf sich als befreiten Vorerben der Ehefrau umschreiben. Denn Auguste Marx, geb. Hirsch, ist am 3. 3. 1930 verstorben. Es handelt sich um zusammen 22 Objekte, darunter die „Hofreite in der Fahrgass“, auf die im Juli 1930 eine Grundschuld von 53.500 GM verhandelt wird.

Am 22. 9. 1931 verkauft Salomon Marx, bevollmächtigt von seiner Tochter Anna (auch Johanna) Helene, geb. Marx, Witwe des inzwischen verstorbenen Kaufmanns Emil Schwarz in Mannheim seinen Besitz an die Tochter Else Klara, geb. Marx, verheiratet mit Max Sulzbacher für 2000 RM. Auch die Generalvollmacht geht an das Ehepaar Sulzbacher über. Freilich bleiben dem Vater Salomon Auszugsrechte lebenslänglich vorbehalten.

Das Gesamtortsgericht schätzt den Wert des verkauften Vermögens am 9. 11. 1931 auf 20.000 für die Hofreite und 21.590 auf die sonstigen Grundstücke. Die Vollmacht der Hanna Helene Schwarz, Witwe, datiert vom 7. 8. 1930 in Mannheim und ist auch von Emil Schwarz noch unterzeichnet. Der Gütergeschoss- und Zuteilungsplan auf Else Klara, geb. Marx, Ehefrau des Kaufmanns Marx Sulzbacher umfasst 1938 zwanzig Objekte. die von der Vollzugskommission der Feldbereinigung 1937 neu vermessen werden.

Der hier entscheidende Kaufvertrag wird am 28. 12. 1937 bei Notar Carl Friedleben in Frankfurt verhandelt: Else Klara Nachmann, geb. Marx, vor-verehelichte Sulzbacher, Frankfurter Straße 24 und ihr Ehemann Jacob Nachmann verkaufen an Wilhelm Schaffner VIII., Bahnhofstraße 21 Groß-Gerau und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Gerhardt, die „Hofraite (sic!) in der Fahrgasse (Bd. X Fl. I Parzelle 260 = Frankfurter Straße 24) für 30.000 RM. Die Auszugsrechte für Salomon Marx werden gelöscht; die Grundschuld von 53.500 GM wird von der Verkäuferin gelöscht. Übergabe ist zum 1. 1. 1938. Die Verkäuferin und ihre Familie können bis zum 31. 3. 1938 wohnen bleiben.

Auch die neuen Käufer wollen eine Mehl- und Futtermittelhandlung betreiben. Am 21. 12. 1937 – kurz vor Weihnachten – beantragen Gläubiger und Schuldner die Löschung der Eigentümergrundschuld von 53.500 GM. Danach verpflichten sich Else Klara Nachmann und Jacob in einer Verpfändungserklärung, dass eine Buchhypothek über 14.000 M zu 5% Verzinsung zur „Sicherung einer Kaufpreisrestforderung“ (lastend auf der Liegenschaft Bd. X Nr. 750 Fl. I, Parzelle 260 „Hofraite in der Fahrgass“ = Frankfurter Straße 24) an das Deutsche Reich, vertreten durch das Finanzamt Groß-Gerau, verpfändet wird, ohne Zinsen, „zur Sicherung aller eventuell gegen mich oder meinen Ehemann entstehenden Ansprüche aus Reichsfluchtsteuer“. „Die Kosten tragen wir“. So unterzeichnet von „Else. K. Nachmann, geb. Marx, verwitwete Sulzbacher und Jacob Nachmann.“

Die nächste Schuldanerkenntnis mit Hypothekenbestellung leisten die Käufer Schaffner am 15. 3. 1938 über 12.000 GM. Am 14. 56. 1938 folgen 1. die Teillöschungsbewilligung und Vorrangseinräumungsurkunde über die Sicherungshypothek von 14.000 M für Ehepaar Nachmann und der Hypothekenbrief über 12.000 M für Schaffner. Feldbereinigungsmaßnehmen im Jahre 1942 ff. berühren den Besitzstand Schaffners nicht.

Am 15. 2. 1946 fordert W. Schaffner VIII. eine Abschrift des Kaufvertrags vom 21. 12. 1937 beim Grundbuchamt Groß-Gerau an, da die Akten des Notars Friedleben durch Bombenschaden vernichtet seien. Am 31. 3. 1948 erklärt Schaffner eidesstattlich, dass von der Löschung der 12.000 GM (s. o.) niemand betroffen ist, dessen Vermögen durch die Militärregierung gesperrt ist und dass auch das eigene Vermögen wegen Entnazifizierung nicht gesperrt sei.

Gleichwohl meldet sich das Amt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung (AVW) am 23. 3. 1949, dass das Ehepaar Nachmann nach Art. 2 ff. des Rückerstattungsgesetzes einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Sie leben jetzt in Chicago, USA. Das gleiche Amt teilt am 14. 7. 1949 die Sperre an Schaffner zum Stichtag 18. 6. 1946 (sic! ) mit, betreffend Grundbuch X, Bl. 750, Fl I, 260. Ebenso lapidar die Mitteilung des Amtes in Darmstadt vom 10. 2. 1950, dass seit dem 11. 1. 1950 das Rückerstattungsverfahren abgeschlossen ist.

Wie sieht der Vergleich aus?
Die Kammer für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung des Landgerichts Darmstadt entschied am 11. 1. 1950 im Verfahren der Kläger Else Klara Nachmann, geb. Marx, verwitw. Sulzbacher, jetzt 1221 East 53rd Street , Chicago, 15 ILL. USA, durch den Bevollmächtigten Dr. Fetzer, Wiesbaden gegen die Antragsgegner Eheleute Schaffner, vertreten durch J. Klenk, Groß-Gerau, Am Römerhof 13. Der Einheitswert der Darmstädter Straße 24 habe per 1. 1. 1935 30.700 DM (sic!) betragen, der Schätzwert per 1938 für die Jetztzeit sei 54.900 RM, der Brandversicherungswert 49.400 RM. Zu 6% berechnet „beträgt der Bruttowert des Hauses nur 45.044 DM“. Die Antragsteller verlangen 15.000 DM Nachzahlung, die Antragsgegner schlagen 10.000 DM vor. Das AVW schlägt 12.500 DM vor. Der schließliche Vergleich lautet auf 12.500 DM und eine feste Zinssumme von 600 DM. Die Antragsteller verzichten auf alle Ansprüche aus dem Rückerstattungsgesetz und erklären, dass alle Forderungen abgegolten sind. „Die Freigabe des Grundstücks aus der Vermögenskontrolle gemäß dem Gesetz Nr. 52 und aus dem Gesetz Nr. 59 erfolgt Zug um Zug gegen Eintragung einer von den Eheleuten Schaffner aufzunehmenden Hypothek.

Die Vermögenssperre wird am 23. 2. 1950 aufgehoben. Am 7. 7. 1950 stimmt der Bevollmächtigte der Eheleute Nachmann dem Vergleich auf 13.100 DM (12.500 plus 600 DM) zu. Dafür müssen die Eheleute Schaffner eine Hypothek auf das freigegebene Grundstück aufnehmen.

Am 19. 10. 1954 tauschen die Eheleute Schaffner und die Stadt Groß-Gerau, vertreten durch F. Ploch und J. Schwarz, eine Teilfläche von 642 qm, übertragen auf Schaffner gegen eine Teilfläche von 19 qm , übertragen auf die Stadt. Eine Flurkartenabzeichnung dokumentiert im Grundbuch den neuen Zustand. Weitere Grundschuldbestellungen und Löschungen werden hier übergangen. Die Eheleute Schaffner wohnen jetzt 1966 in der (neuen) Frankfurter Straße 22, nach der Änderung der Hausnummern!

An 24, 2, 1971 erkundigt sich eine Erbin nach Salomon Marx nach er alten Frankfurter Straße 24: „Laut Angaben von Frau Binder, geb. Schwarz, z. Zt. Wohnhaft in USA 292 Georgian Drive Paramur New Jersey, gehörte das genannte Anwesen ihrem inzwischen verstorbenen Großvater im Jahre 1939 in Frankfurt a. M“ Binder hat sich durch Besuch in Groß-Gerau und durch Augenschein vergewissert, dass das Haus unversehrt ist und das Grundstück neu aufgeteilt wurde. Sie will nun wissen, wer es denn 1939 übernommen hat und an wen es inzwischen verkauft wurde und wer die Kaufsumme empfing. Das Grundbuchamt antwortet, dass die Frankfurter Straße 24 am 21. 12. 1937 an das Ehepaar Schaffner verkauft wurde und dass das Rückerstattungsverfahren am 3. 2. 1950 abgeschlossen wurde. Ansonsten verweist es Frau Binder auf ihre privaten Erkundigungen.

Mit dieser Recherche schließt sich der Kreis und wir sind angelangt bei der Enkelin von Salomon Marx, Ruth Grete Schwarz, Tochter von Johanna Anna Helene, die 1939 als Minderjährige mit ausgewandert ist.

Nachtrag: Am 23. 6. 1971 verkauft Elisabeth Schaffner die Darmstädterstraße 22, jetzt 600 qm plus 642 qm für 235.000 DM an den Gastwirt Wolfgang Meyer und Anna Maria, seine Ehefrau, geb. Bitterlich aus Rüsselsheim über die Kanzlei von Rechtsanwalt Kraft. Wilhelm Schaffner VIII. ist am 10. 1. 1971 gestorben und wurde von Elisabeth allein beerbt. Die Geschichte des – auch inzwischen schon wieder aufgegebenen – Frankfurter Hofs beginnt.

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