Ansicht um 1896. Über dem Eingang ist zu lesen: "Metzgerei Isaak Schott"

Helwigstraße 10

Hier wohnte Alter im
Jahr 1933
Schicksal Bemerkungen
Moritz Schott
geb. 28.6.1883
gest. 23.11.1955
50 im Dezember 1938 unfreiwillig nach Frankfurt abgemeldet. 1939 Flucht über Liverpool nach New York
Metzger und Rechner der Israelitischen Kultusgemeinde;
Sohn von Isaak und Dinchen Schott;
verh. mit Betty, geb. Fuld
Betty Schott
geb. Fuld
geb. 12.5.1889
44 ebenso
Ehefrau von Moritz;
Heirat am 10.8.1920 in Schaafheim
Betty Schott
geb. 4.4.1888
45 ebenso

Schwester von Moritz

Doris Schott
geb. 19.11.1921
12 ebenso
Tochter von Moritz und Betty; 1936 für 2 Monate als Haushaltshilfe in Aschaffenburg; danach Rückkehr nach GG

Werner Schott
geb. 8.10.1923
gest. 31.7.2003

10 ebenso
Sohn von Moritz und Betty;
Todesanzeige hier
Ruth Karoline Schott
geb. 1.5.1927
gest. 31.7.2008
6 ebenso
Tochter von Moritz und Betty
Isaak Schott
geb. 29.12.1850
gest. 30.1.1905
    Vater von Moritz
Grab auf dem jüd. Friedhof
Dina (Dinchen) Schott
geb. 8.10.1854
gest. 27.9.1908
    Mutter von Moritz
Grab auf dem jüd. Friedhof
Anna Regina Schott
gest. 25.2.1919
    Schwester von Moritz
Sigmund Schott
geb. 1894
gefallen 1915
    Bruder von Moritz
Lazarus Schott
geb. 1813
gest. 1899
   

Witwer;
Grab auf dem jüd. Friedhof


6 Stolpersteinverlegungen am 15. Mai 2018

Familie Moritz Schott im Stolpersteine-Guide

Recherchen ergaben folgende Informationen über die Menschen und die Häuser, in denen sie wohnten:

Ein Blick zurück in die Anfänge der Metzgerei Schott: Isaak und Dina (= Dinchen) Schott, die Generation vor der Verfolgung im nationalsozialistischen Reich, leben schon nach der Jahrhundertwende zusammen mit dem Witwer Lazarus Schott in der damaligen Schleierstraße, heute Helwigstraße, 10. Die Adresse Schott ist in den Adressbüchern Groß-Geraus von 1905 bis 1939 konstant und gleich bleibend nachweisbar, und ihr Grundbesitz geht bis in die Zeiten der Anlage des Grundbuchs nach 1900 zurück. Dina und Isaak erleben die neue Zeit nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr und auch ihre Tochter Anna Regina stirbt am 25.2. 1919.

Anzeige im Kreisblatt 1891

Sigmund Schott, Jahrgang 1894, der mit 20 Jahren im Ersten Weltkrieg 1915 fällt, ist einer der Söhne der weit verzweigten Schotts in Groß-Gerau. Ob die folgende Nachricht die beiden Eltern noch lebend erreicht hat? „Der Kommandeur des 144. Infanterie Regiments hat mitgeteilt, dass der Musketier der 11. Kompagnie dieses Regiments, Kaufmann Sigismund Schott, 20 Jahre alt, israelitischer Religion, wohnhaft zuletzt in Frankfurt Musikantenweg 18, geb. zu Groß-Gerau, ledig, Sohn der verstorbenen, zuletzt in Groß-Gerau wohnhaften Eheleute: Metzger Isaak Schott und Dina geborene Schott in Grafschaft bei Vauquoisin Frankreich am 4. 3. 1915 infolge Kopfschusses verstorben sei. Die genaue Zeit des Todes ist nicht festgestellt worden.“ Die Sterbeurkunde Frankfurt, den 26. Juli 1919.

Issak und Dinas älterer Sohn, der Metzgermeister Moritz Schott, noch 1938 Rechner der jüdischen Gemeinde und Mitglied des israelitischen Friedhofsverbandes, ist am 28. 6. 1883 geboren und muss einer der letzten Juden gewesen sein, die Groß-Gerau und die Helwigstraße verlassen haben; denn er ist noch im Adressbuch von 1939 unter der alten Anschrift zu finden, bevor er in den letzten Dezembertagen (am 27. 12. 1938) in die Frankfurter Uhlandstraße 50, 1. Stock in ein Hinterhaus zieht. Er ist als Vorsteher des israelitischen Friedhofsverbandes gewählter Nachfolger von Paul Oppenheimer, der sein Amt im Oktober 1936 infolge Wegzugs niedergelegt hat und hält bis zum bitteren Ende aus.

Moritz Schott gibt als Auswanderungsziel die USA über England an. Er ist verheiratet mit Betty Schott, geb. Fuld, die zusammen mit Ehemann Moritz, ihren drei Kindern Doris, Werner und Ruth Karoline und der ledigen Schwester von Moritz, Betty Schott („Fräulein Schott“) in die Enge einer Zwei-Zimmerwohnung des Hinterhauses in Frankfurt zieht. Das Haus in Groß-Gerau mussten sie vorher verkaufen.

In Groß-Gerau betrieben Schotts die streng koschere Metzgerei, während andere wie die Rosenthals in der Darmstädter Straße Koscheres wie Nicht-Koscheres verkauften und einen breiteren Kundenkreis bedienten, so erinnert sich Renate Rosenthal als Zeitzeugin.

Die Diskriminierungen, denen jüdische Mitbürger schon in den dreißiger Jahren in Groß-Gerau ausgesetzt sind, werden mangels überlieferter Lebensberichte zum Zeitpunkt ihrer Umzüge, Auswanderung oder Deportation fassbar. Moritz Schott lebte von 1883 bis 1938, also 55 Jahre in Groß-Gerau, wo er am Ende ausgeraubt und von wo er vertrieben wurde. Wie andere Groß-Gerauer Juden, denen 1936 als „Nicht-Ariern“ das politische Bürgerrecht (Wahlrecht) aberkannt wird, ist auch Moritz Schott nach dem Pogrom vom November 1938 mehrere Wochen nach Buchenwald transportiert und dort festgehalten worden. Wir wissen dies, weil der Bescheid des Regierungspräsidenten vom 27. 3. 1951 feststellt: Haftentschädigung wird nicht gewährt.

In seiner „Devisen-Akte“ gibt Moritz Schott Auskunft über sein Umzugsgut, das er aus der Uhlandstraße 50 in Frankfurt mitnehmen will, ohne noch eine Adresse seines Zwischenziels in England angeben zu können, nur beseelt von dem Willen, im Juli 1939 nach USA auszuwandern. „Ich habe nur eine Kiste Reisegepäck“. Seine Einkommensentwicklung in der Zeit von 1936 bis 1938 bewegt sich von 2400 RM über 1937: 2100 RM auf 1938: 1200 RM; das Einkommen ist zum Zeitpunkt der Auswanderung so gering, dass Schott keine DEGO-Zahlung „wg. Verlust der Wohnungseinrichtung infolge des Pogroms am 9./10. 11. 1938“ mehr leisten konnte und musste. Er hat also 1939 kein Vermögen mehr! Das Umzugsverzeichnis ist so reduziert, dass es am 12. 7. 1939 ohne die sonst üblichen Streichungen bis auf ein „angebrochenes Kistchen Zigarren“ (rot markiert, also verboten) genehmigt wird. Das Devisen-Verfahren über 60 RM wird am 22. 7. 1939 eingestellt. Mit drei Koffern und ihrem geretteten Leben verlassen Schotts die alte Heimat.

Viel später wird Moritz Schott in seinem Wiedergutmachungsverfahren für „Schäden am Vermögen wg. Auswanderung lt. Bundesgesetz vom 29. 6. 1956 80 RM = 43,87 englische Pfund Ausreisekosten von London nach New York geltend machen und Entschädigung für den Plünderungsschaden von 1938 und für Verluste an Schmuck und Aussteuer beanspruchen. Anerkannt wird ein Eigentumsverlust von 4500 DM und, nachdem die Zerstörung seiner Wohnung und Plünderung durch den Magistrat Groß-Geraus 1958 bestätigt wurde, kommt ein Vergleich mit dem Lande Hessen über 1500 DM zustande.

Aber was ist eigentlich mit dem Geschäftshaus in der Helwigstraße 10 passiert?

Am 10. 1. 1939 wurde der Kaufvertrag zwischen Moritz Schott und Willi Jäger, Fischhändler und dessen Ehefrau Elfriede, geb. Wirthwein, wohnhaft in der Adolf-Hitler-Straße (davor Ringstraße, danach Walter-Rathenau-Straße) bezüglich des Geschäftshauses von M. Schott inklusive der Maschinen über die Rechtsanwaltskanzlei Höfle unterzeichnet. Der Verkäufer wolle auswandern, der Käufer war SA-Mitglied. Das Objekt wechselte für 5500 RM den Besitzer, anstatt der angemessenen 13200 RM. Noch am 17. 9. 1937 haben der Metzger Schott und seine Schwester Betty, das „Fräulein Schott“, ein Darlehen von 1500 RM von der jüdischen Gemeinde in Frankfurt erhalten und lassen eine Hypothek im Grundbuch Bd. XV, Bl. 1158, Abt. III, Nr. 9 eintragen, die 1940 gelöscht wird. Der Reichsstatthalter genehmigt den Verkauf an Ehepaar Jäger im August 1939. Das Objekt - bestehend aus Hofreite, 263 qm, Grab- und Grasgarten 250 qm und 61 qm - hat den Einheitswert von 8700 RM

Schott wollte den Gegenwert von 7700 Goldmark haben oder alles in Natura zurück; so lautet sein Anspruch aus New York am 1. 12. 1948 im Meldebogen an die Erfassungsstelle nach Bad Nauheim. Da gab es noch keine Wiedergutmachungsgesetzgebung. Zu folgern ist, dass ihm der Kaufpreis von 1939 nie zugute kam. Er lag auf einem Sperrkonto, das später zugunsten des Reiches enteignet wurde.

Die Verluste aus dem 1938er Pogrom werden von Herrn Auer, Herrn Schaffner, den Eheleuten und Nachbarn Diehl aus der Helwigstraße 9 bezeugt: Schotts Hausrat wurde angezündet. Die fünfköpfige Familie wanderte am 2. 8. 1939 von London nach USA aus, wo sie am 2. 5. 1940 eintraf. Die Kaution über 800 englische Pfund für den Zwischenaufenthalt in England finanziert der Verwandte Max Schott, New York. Im Vergleich zwischen Schott und Regierungspräsident DA/ Land Hessen werden 1955 4500 DM für Schäden in der Pogromnacht zugesprochen, im Endbescheid 50 DM für Auswanderungskosten, ebenfalls eine Haftentschädigung über 150 DM für die Zeit vom 10 11. 1938 bis. 9. 12. 1938 im KZ Buchenwald. Am 29. 12. 1955 folgt ein Festsetzungsbescheid über eine Kapitalentschädigung in Höhe von 25.000 DM aus Ansprüchen für den Geschäftsverlust, für Nachteile im beruflichen Fortkommen im Entschädigungszeitraum vom 1. 4. 1933 bis 30. 6. 1951 (für 18 Jahre und 3 Monate); am 7. 3. 1956 tagt die Entschädigungskammer und vergleicht sich mit dem Land Hessen über 2730 DM.

Moritz Schott stirbt am 23. 11. 1955 in New York, seine Witwe Betty Fuld - Schott ist Alleinerbin und legt den Erbschein im August 1956 vor und setzt sich weiterhin bis in die sechziger Jahre mit und ohne Erfolg mit den Wiedergutmachungskammern auseinander: Es geht um die Anerkennung von Lebensversicherungen und Schaden durch Verlust des Good will. Als Good will wird ein Firmenwert bezeichnet, der dem inneren Wert z.B. aus dem Vertrauen der Kunden eines Unternehmens entspricht. Er wird bei Verkauf und Liquidation eingerechnet und als Aktivum in die Bilanz gesetzt. Der Begriff taucht immer wieder in den Wiedergutmachungsunterlagen bei Geschäftsverkäufen auf und wird entweder von den Wiedergutmachungskammern anerkannt oder nicht.

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